Die Bürgerwind Strönfeld GmbH & Co. KG betreibt seit dem 22.03.2016 im südöstlichen Teil Wettringens einen Bürgerwindpark nach den Leitlinien des Kreises Steinfurt mit vier Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 12 Megawatt. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Beteiligung war sehr groß, sodass die eingegangenen Interessensbekundungen das Gesamtkapital von 4.200.000 € überstiegen haben und eine Rationierung bei der Zuteilung zur Anwendung kam.
Projektdetails
Bauherr & Betreiber: |
Bürgerwind Strönfeld GmbH & Co KG Sofienstraße 49 48493 Wettringen |
Technische Daten: |
4 Windenergieanlagen |
Hersteller: | Nordex |
Typ: | N131/3000 |
Nabenhöhe: | 134 m |
Rotordurchmesser: | 131 m |
Prognostizierte Leistung: |
ca. 30 Mio. kWh pro Jahr – ausreichend, um rund 7300 Haushalte mit Strom zu versorgen. |
Umweltbilanz: |
ca. 21 000 t jährliche CO2 Einsparung |
Beteiligungsinformationen
Wer kann sich beteiligen?
- Grundeigentümer
- Anwohner
- Bürger vorrangig mit Wohnsitz in der Gemeinde Wettringen
Wie kann ich mich beteiligen?
- Beteiligung als Kommanditist und somit Miteigentümer an der Bürgerwind Strönfeld GmbH & Co KG
- Investitionsvolumen: 20.800.000 €
- Vorgesehenes Kommanditkapital: 4,2 Mio €
- Beteiligung ab 1.000 € Mindesteinlage möglich
Ansprechpartner
Michael Brümmer
GeschäftsführerTel: +49 (0)2557 98812
m.bruemmer@buergerwind-stroenfeld.de
Thomas Werning
GeschäftsführerMobil: +49 (0)173 7067 833
t.werning@buergerwind-stroenfeld.de
Andreas Feldkamp
GeschäftsführerMobil: +49 (0)160 9093 5592
a.feldkamp@buergerwind-stroenfeld.de
Bilder zum Bau
Baufortschritt der ersten Windkraftanlage (Typ N131/3000) im Windpark Strönfeld
Die Standorte unserer Windenergieanlagen im Strönfeld (Typ Nordex N131)
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Die Standorte der Windenergieanlagen sind in Geo WGS84-Koordinaten definiert und dargestellt.
Hinweis: Die inhaltliche Verantwortlichkeit für Informationen zum jeweiligen Windparkprojekt liegt bei der Projektgesellschaft.
Die Leistung von Enwelo erschöpft sich darin, das Beteiligungsinteresse des Nutzers an die Projektgesellschaft/den Bürgerwindpark zu übermitteln. Die Vertragsabwicklung/der Beitritt erfolgt im unmittelbaren Verhältnis zwischen der Projektgesellschaft/dem Bürgerwindpark und dem Nutzer. Enwelo hat auf die Entscheidung/das Zuteilungsverfahren der Projektgesellschaften keinen Einfluss; die Projektgesellschaft/der Bürgerwindpark trifft eigenständig und unabhängig die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Beteiligungen von Nutzern angenommen werden.